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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband Mainhafen ist bemüht, seinen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.mainhafen-wertheim.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

a) Diese Website ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt

Die Grafiken der Mitarbeitenden haben ein leeres Alt-Attribut, enthalten aber das Title-Attribut „Originalbild anzeigen". Das Title-Attribut wird in dieser Kombination vom Screenreader vorgelesen. Blinde können so den Zweck des Bildes oder den Bildinhalt nicht wahrnehmen.

b) Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen        

Die Tabelle "Umschlagszahlen 2022, 2021 und 2020" enthält keine programmatisch erkennbaren Tabellenüberschriften. Blinden wird so die Informationsaufnahme von Tabellendaten erheblich erschwert, weil ein Screenreader den Bezug zu den Tabellenüberschriften nicht herstellen und vorlesen kann.

c) Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum)

Der rote Fehlerhinweistext bei der Anmeldung zum Newsletter "Zum Schutz gegen automatisierten Missbrauch kann das Formular jeweils nur einmal abgesendet werden" hat mit dem Farbwert #FF0000 zum weißen Hintergrund ein Kontrastverhältnis von 4,0 zu 1 und liegt damit unter dem Mindestwert von 4,5 zu 1. Diese Meldung erscheint, wenn das Formular leer abgesandt wird und anschließend die Taste F5 (Seite neu laden) gedrückt wird.

d) Anforderung 9.2.4.1 Blöcke überspringen

Die Webseite enthält keine Sprunglinks und keine WAI-ARIA-Landmarks. Es sind auch keine HTML5-Bereiche, wie z. B. „main“ oder „nav“, definiert. Die vorhandene Überschriften-Struktur ist nicht ausführlich genug, um die fehlenden Sprunglinks zu kompensieren. Blinde haben so keine Möglichkeit, Bereiche der Webseite direkt anzuspringen oder zu überspringen.

e) Anforderung 9.2.4.2 Seite mit Titel

Seite: Alle Seiten
Die Seitentitel enthalten unterschiedliche, individuelle Bezeichnungen der jeweiligen Seiten, nennen jedoch nicht den allgemeinen Namen der Webseite.

f) Anforderung 9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)

Seite: https://www.wertheim.de/mh/Home/Zweckverband.html
Aus dem Linktext „Satzung“ und dem nebenstehenden Kontext geht der Dateityp „PDF“ des verlinkten Dokuments nicht hervor.

g) Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar

Seite: Alle Seiten
Der Menüpunkt "Aktuelles" in der Seitennavigation ist in der Tastaturreihenfolge zwar vorhanden, sein Fokusrahmen ist für sehende Tastaturnutzende aber nicht erkennbar.Tastaturnutzende können so nicht mehr erkennen, welches Element gerade aktiv ist und verlieren die Orientierung.

h) Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0

Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

i) Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0

Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

j) Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO

Das Dokument Satzung 11.05.2021.pdf auf der Seite https://www.wertheim.de/mh/Home/Zweckverband.html wurde mit dem PDF-Accessibility- hecker (PAC) geprüft. Die Strukturebene des PDFs fehlt oder ist fehlerhaft.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13. Januar 2025 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Bewertung durch Dritte. Die Erklärung wurde zuletzt am 15. Januar 2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf weitere Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns eine E-Mail an faehre@mainhafen-wertheim.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

Zweckverband Mainhafen und Fähre WertheimMühlenstraße 2697877 WertheimTelefon: 0160 90758319

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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